Über uns

Wir sind Daniel Dumont und Jessica Hipke, stolze Eltern von drei lebhaften Jungs und die Gründer der Danessi-Apartments GmbH. 2024 erfüllten wir uns mit der Gründung von Danessi einen großen Traum: Unsere Leidenschaft für Immobilien, Urlaub und die kreative Gestaltung von Räumen in Kombination mit liebevoller Dekoration zu vereinen. Es macht uns unglaublich viel Spaß, einzigartige und einladende Orte zu schaffen, an denen sich unsere Gäste wie zu Hause fühlen können. Warum also nicht diese Freude mit anderen teilen? Mit viel Herzblut und Engagement möchten wir Ihnen unvergessliche Aufenthalte in unseren Apartments ermöglichen – ob für eine kurze Auszeit oder längere Erholung. Wir freuen uns darauf, auch Dich bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Regeln

Damit Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich verläuft und die Wohnungen auch für zukünftige Gäste in bestem Zustand bleibt, bitten wir Sie, folgende Hausregeln zu beachten:

1. Rauchverbot: Das Rauchen ist in all unseren Wohnungen untersagt. Wir möchten sicher stellen, dass die Räume und die Einrichtung frisch und sauber bleiben. Raucherbereiche sind vorhanden. 

2. Keine Haustiere: In den Wohnungen sind Haustiere nicht erlaubt. Dies dient der Sauberkeit und Rücksichtnahme auf allergische Gäste.

3. Ruhezeiten: Wir bitten Sie, in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr die Lautstärke zu reduzieren, aus Rücksicht auf die Nachbarn. Messgeräte zur Überprüfung der Lautstärke sind installiert.

4. Mülltrennung: Bitte beachten Sie auch die Mülltrennung und entsorgen Sie Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter (Papier, Plastik, Glas und Restmüll). So tragen wir gemeinsam zur Nachhaltigkeit bei.

5. Sorgsamer Umgang mit Inventar und Einrichtung: Bitte behandeln Sie die Möbel und das Inventar pfleglich, damit die Wohnung auch weiterhin in neuwertigem Zustand bleibt.

6. Inventar verbleibt in der Wohnung.: Wir bitten Sie höflich, dass alle Gegenstände in den Wohnungen verbleiben. Damit können wir sicher stellen, dass auch die nächsten Gäste alles in vollem Umfang nutzen können. Der Mieter haftet für Zuwiderhandlung im Wert der Neuanschaffungskosten.